GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- TRANSPORT- UND HOTELGUTSCHEINE
- Beide Parteien vereinbaren, dass OPTUR VIAJES ein elektronisches Ticket in Papierform verwendet, das den vollständigen Namen des Fahrgastes und des Hotelgastes, einen Bestätigungscode, die Route und den Fahrplan enthält und beim Einsteigen in den Bus kontrolliert wird. Sie vereinbaren ferner, dass der Kunde verpflichtet ist, Originaldokumente zum Nachweis seiner Identität, wie z. B. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, mitzuführen. Sie vereinbaren außerdem, dass der Kunde seine Transport- und Hotelgutscheine zum Zeitpunkt der Reise vorlegen muss. Sollten diese nicht vorliegen, kostet der Neudruck 100,00 USD (EINHUNDERT 00/100 MN) pro Gutschein und Reiseplan.
- ZUSTÄNDIGKEIT UND KOMPETENZ
- Für alle in diesem Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten sowie für seine Auslegung und Erfüllung unterwerfen sich beide Parteien freiwillig den anwendbaren Gesetzen und den zuständigen Gerichten der Stadt Monterrey, Nuevo León, und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen aufgrund ihrer Bedürfnisse, ihres gegenwärtigen oder zukünftigen Wohnsitzes oder aus anderen Gründen zustehen könnte. Die Vertragsparteien, die sich des Inhalts und Umfangs aller vorstehenden Klauseln voll bewusst sind, erklären, dass bei der Ausführung dieses Vertrags kein Mangel der Willensübereinstimmung oder ein anderer Grund vorlag, der ihn ungültig macht, und dass sie ihn, nachdem sie ihn selbst gelesen und seinen Umfang und seine Rechtswirkungen verstanden haben, in allen seinen Teilen genehmigen, da er einen wahren und genauen Ausdruck ihres Willens enthält. Ich unterzeichne diesen Vertrag in der Stadt Monterrey, Nuevo León, am Tag seiner Ausführung, dem gleichen Tag, an dem ich meinen Reisevertrag unterzeichne, und ich genehmige ihn vor den unten anwesenden und unterzeichnenden Zeugen.
- NICHTERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
- Beide Parteien vereinbaren, dass im Falle der Nichtzahlung durch den „KUNDEN“ die an OPTUR VIAJES für die Bus- und Hotelreservierung geleisteten Vorauszahlungen unter keinen Umständen erstattet werden und der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung hat.
- Beide Parteien vereinbaren, dass der „KUNDE“ durch dieses Rechtsinstrument verpflichtet ist, die ausstehenden Zahlungen spätestens 15 Werktage vor Busabfahrt an OPTUR VIAJES zu leisten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung oder die Nichtzahlung des vollen Betrags führt zur Stornierung des Vertrags, zum Verlust der Vorauszahlung und berechtigt OPTUR VIAJES und deren Vertreter, die vollständige Zahlung dieses Vertrags zum Zeitpunkt der Stornierung ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens zu verlangen.
- Sie vereinbaren, dass OPTUR VIAJES sich das Recht vorbehält, diesen Vertrag zu kündigen und jeden Fahrgast von der Reise auszuschließen, der den Frieden innerhalb oder außerhalb der Büroräume von OPTUR VIAJES in Lic. Primo Verdad #707 zwischen Serafin Peña und Porfirio Díaz, Colonia [Name des Stadtteils] Center in Monterrey Nuevo León Mexiko, sowie der Ausschluss des oder der Fahrgäste, die während der Fahrt die Ordnung innerhalb und außerhalb des Busses stören und die körperliche Unversehrtheit der Fahrgäste und des Personals von OPTUR VIAJES sowie den reibungslosen Ablauf der Reise gefährden könnten.
- STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
- Beide Parteien vereinbaren, dass sie im Falle einer Reiseunterbrechung aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Feuer, Straßen-, Autobahn- oder Brückensperrungen oder Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Hurrikane, plötzliche Wetterumschwünge oder anderer, außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien liegender Ereignisse von der Haftung befreit sind. Die Anzahlung wird jedoch in jedem Fall von OPTUR VIAJES einbehalten. Die Möglichkeit einer Ersatzreise zu einem späteren Zeitpunkt wird von beiden Parteien, vorbehaltlich ihrer jeweiligen Verfügbarkeit, ausgehandelt. Die Parteien vereinbaren außerdem, dass die Reise bis zu 24 Stunden vor Abfahrt abgesagt werden kann, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen pro Bus nicht erreicht wird. Alternativ kann die Reise mit Kleinbussen vom Typ Sprinter oder ähnlichen Fahrzeugen durchgeführt werden, wobei die Fahrzeuggröße an die Anzahl der Fahrgäste angepasst wird. Die Fahrgäste können auch zu einem anderen verfügbaren Reiseziel am selben Abreisetag oder zum selben Reiseziel an einem anderen Abreisetag umgebucht werden, wobei die Unterbringung in einem Hotel der gleichen Kategorie wie im Vertrag vorgesehen ist.
- Abgesehen von den oben genannten Fällen gilt: Wenn der Kunde die Reise storniert, vereinbaren beide Parteien, dass die vom Kunden an OPTUR VIAJES geleisteten Anzahlungen und Zahlungen nicht erstattet werden.
- Im Falle einer Stornierung der Reise durch OPTUR VIAJES verbleiben die geleisteten Anzahlungen und Zahlungen zugunsten von OPTUR VIAJES, um die Reise zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
- Transfers und Ausflüge
- Beide Parteien vereinbaren, dass OPTUR VIAJES dem Kunden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen kostenlose Ausflüge gemäß einem festgelegten Reiseplan anbietet. Die Fahrgäste müssen die vereinbarten Treffpunkte einhalten. Erscheint ein Fahrgast nicht innerhalb der angegebenen Zeit am Treffpunkt, wird der Transport ohne ihn fortgesetzt. Weiterhin vereinbaren sie, dass die Gebühren und Eintrittsgelder für besuchte Orte, wie z. B. Yachtausflüge, Museen, Ausstellungen, Kulturzentren und alle anderen Orte mit Eintritts- und Transportgebühren, ausnahmslos vom Kunden zu tragen sind, da diese nicht Bestandteil dieses Vertrags sind.
- Vertragsänderung
- Beide Parteien vereinbaren, dass, falls der Kunde vor Reiseantritt eine Änderung des Namens, des Reiseziels, des Transportmittels, der Reisedauer, des Zeitplans oder der Reiseroute oder sonstiger Vertragsbedingungen wünscht, diese Änderung – sofern möglich und von OPTUR VIAJES umsetzbar – mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe der Änderungskosten zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 10 % des Reisepreises verbunden ist. Sie vereinbaren ferner, dass OPTUR VIAJES keine Änderungen des Abreiseorts, -datums, der Abreisezeit und des Reiseziels akzeptiert, die nicht in den vorstehenden Klauseln vorgesehen sind. Jede Änderung seitens des Kunden, die nicht schriftlich vereinbart wurde, berechtigt OPTUR VIAJES zur Stornierung der Reise, und der Kunde verliert in diesem Fall seinen Anspruch auf Vorauszahlungen und sonstige Zahlungen.
- TRANSPORTPOLITIK
- Beide Parteien vereinbaren, dass OPTUR VIAJES lediglich als Vermittler zwischen dem Fahrgast und dem Busunternehmen fungiert. Im Falle einer Verspätung muss der Fahrgast auf die Ankunft des Busses warten, im Falle einer Panne auf die Reparatur oder den Ersatz des Busses. Es wird vereinbart, dass der Fahrgast in beiden Fällen keinen Anspruch auf Stornierung der Reise, Rückerstattung oder Entschädigung hat. Der Fahrgast verpflichtet sich, spätestens eine Stunde vor Abfahrt am auf seinem Fahrschein angegebenen Ort, Datum und zur angegebenen Uhrzeit einzutreffen. Erscheint der Fahrgast nicht fristgerecht und steigt aus irgendeinem Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in den Bus ein, wird die Anzahlung nicht erstattet und der Fahrgast verliert jeglichen Anspruch auf Rückerstattung. Der Fahrgast ist verpflichtet, alle ausstehenden Beträge an OPTUR VIAJES zu zahlen, da sein Nichterscheinen als Rücktritt von den vertraglich vereinbarten Leistungen gilt. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde im Falle von Verlust oder Beschädigung seines Gepäcks oder seiner Wertsachen während der Reise allein für dessen sichere Aufbewahrung und Risiko verantwortlich ist, da OPTUR VIAJES keine Haftung übernimmt. Beide Parteien stimmen zu, dass der Beförderer verpflichtet ist, eine Passagierversicherung abzuschließen und das Gepäck mit angemessener Sorgfalt zu transportieren. Gelegentlich kann der Beförderer jedoch ohne vorherige Ankündigung durch einen anderen Beförderer ersetzt werden. Dies kann zu Änderungen der geplanten Haltestellen im Reiseplan führen, wodurch sich die auf den Beförderungsgutscheinen angegebenen Zeiten ändern können. Die Reisezeit zwischen Abfahrts- und Zielort wird bei einer Reisegeschwindigkeit von 95 km/h und vorbehaltlich günstiger Wetter- und Verkehrsbedingungen geschätzt.
- UNTERKUNFTSPRECHUNGEN
- Beide Parteien vereinbaren, dass OPTUR VIAJES nicht für zusätzliche Leistungen haftet, die der Kunde vom Hotel in Anspruch nimmt, wie z. B. Ferngespräche, Zimmerservice, Speisen, Getränke, Barservice oder Ähnliches. Diese Kosten trägt der Kunde. Ebenso haftet OPTUR VIAJES nicht für Schäden und Verluste am Hotel, dessen Einrichtung oder Ausstattung sowie für Schäden und Verluste, die anderen Gästen oder Dritten entstehen. Die Zimmerbelegung richtet sich nach den Hotelregeln. In der Regel können Zimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen und müssen am Abreisetag bis 12:00 Uhr geräumt sein, unabhängig von der geplanten An- oder Abreisezeit. Dreibett- oder Vierbettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit einem oder zwei zusätzlichen Betten, meist einem Schlafsofa. Ausnahmen gelten in Hotels, in denen anstelle von Zustellbetten größere Betten verwendet werden.
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